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Margin of appreciation am EuGH?

Vorfreude auf die ATÖR57: Am Freitag werde ich einen Vortrag zur Frage halten, ob und inwiefern sich der EuGH an der margin-of-appreciation-Doktrin des EGMR (s. z.B. hier, Rn. 181ff.) orientieren sollte. Hier das Paper.

Promoviert! Vergleichende Verfassungsrechtsprechung

Es ist vollbracht! Am 9. Februar 2017 fand die lange und zehrende Reise ihr Ende im Rigorosum an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU Kiel. Vielen Dank an die Mitglieder des Prüfungsausschusses, an die zwei Gutachter und allen voran Prof. Andreas von Arnauld für die langjährige Begleitung und Unterstützung! FYI: Hier gibt es eine kurze Skizze der Arbeit.

EU-Referendum in Deutschland?

Eine Hausarbeit vom Lehrstuhl Andreas von Arnauld ist nun in der ZJS erschienen: Es geht um die Frage, ob ein EU-Austritts-Referendum nach dem Brexit-Vorbild unter dem Grundgesetz zulässig wäre, wer dabei mitwählen darf bzw. wer von der Wahl ausgeschlossen werden darf und ob eine solche Befragung dem Staatsziel Europa nach Art. 23 GG widerspräche. Check it out.

Tagungsband erschienen

freihandeldemokratie

Der Tagungsband „Freihandel vs. Demokratie. Grundsätze transnationaler Legitimation: Partizipation, Reversibilität, Transparenz“ ist zu Beginn des Jahres 2016 beim Nomos-Verlag erschienen. Er versammelt die Beiträge der Referentinnen und Referenten der gleichnamigen Tagung vom April 2015 in Berlin.

Tagung „Freihandel vs. Demokratie“

freihandeldemokratie

Mit Kollegen vom JuWissBlog organisiere ich die Tagung „Freihandel vs. Demokratie“ am 24. April 2015 in Berlin. Nachwuchswissenschaftler/innen diskutieren, wie Freihandels- und Investitionsschutzabkommen mit demokratischen Grundsätzen Transparenz, Partizipation und Reversibilität zusammengedacht werden können und müssen. Auf der Tagungshomepage gibt es nähere Informationen.

Der frisierte Gleichheitssatz

Der Männerzopf eines Wehrdienstleistenden muss ab – selbst wenn Soldatinnen lange Haare tragen dürfen. Das entschied der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts im Dezember des letzten Jahres. Nun sind auch die Gründe der Entscheidung verfügbar. Nachdem das Truppendienstgericht Süd 2004 den so genannten Haarerlass für „schlechterdings unvertretbar“ hielt und das Bundesverwaltungsgericht 2006 bei Polizisten gepflegte lange Haare nicht mehr als „nonkonformistisch“ einstufte, war ich gespannt, wie der Leipziger Senat (zwei Richterinnen und ein Richter) den Haarerlass überhaupt noch rechtfertigen kann.

Das entscheidende Argument des Senats ist, dass es sich bei der Ausnahme vom Verbot, lange Haare zu tragen, um eine Frauenfördermaßnahme nach Art. 3 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes und § 1 Abs. 1 S. 2 Bundesgleichstellungsgesetz handelt (Rn. 66). Männliche Soldaten hätten keinen Anspruch darauf, dass diese Ausnahme auf sie erstreckt wird. Intuitiv leuchtet mir das nicht ein, gesellschaftlich wie verfassungsrechtlich. Aber warum genau nicht? Weiterlesen →

Zahlendämmerung

Gerichte legen das Recht nach normativen Kriterien aus und wenden es an, sogar bei Verfassungsgerichten in zigtausend Fällen. Bislang bewertete die kommentierende Rechtswissenschaft, ob die Gerichte richtig lagen. Ein relativ neuer Trend – jedenfalls in der hiesigen Rechtswissenschaft – will nicht bewerten, sondern erfasst, wie aktivistisch, wiemoralisch, wie wortlautfixiert ein Gericht urteilt. Aber auch dies war und ist ein Anspruch vieler in der Rechtswissenschaft – nur verließ man sich in der Vergangenheit auf das individuelle Expertenurteil. Der neue Genosse der Rechtswissenschaft ist nun die Zahl: Z.B. sollen uns die Werte 0,7, 0,2, 0,5 sagen, wie es um die aktivistische Einstellung eines Gerichts oder die Interpretationsoffenheit einer Verfassung bestellt ist. Woher kommt das Bedürfnis nach der Zahl? Weiterlesen →