Archives

September, 2017

Palandt umbenennen!

Den BGB-Kommentar umzubenennen, ist höchste Zeit. Eine Online-Petition kann man hier unterschreiben. Warum, ist eigentlich ganz einfach: Otto Palandt war Nationalsozialist und Präsident des Reichsprüfungsamtes. Warum sollten Tausende von Rechtsferendaren immer noch einen Kommentar verwenden (müssen), auf dessen Einband ein Name prangt, der für die Gleichschaltung der Justiz steht und für die Durchsetzung der NS-Ideologie in der damaligen Juristenausbildung? Ausführlicheres in einem Beitrag von Kilian Wegner und mir in der LTO. Mehr zu Otto Palandt hier,  hier und hier.

Studentenfutter. Nicht leicht Verdauliches von EuGH und Ungarn zur Mini-Umsiedlung von Geflüchteten

Die ungarische Regierung pickt sich gern die Rosinen heraus. Mit dieser Begründung blockte Kommissionspräsident Juncker in der letzten Woche den Versuch des ungarischen Premiers Viktor Orbáns ab, der EU 440 Millionen Euro für die Grenzsicherung zu entlocken. Daneben weigert sich Orbán beharrlich, aufgrund eines Ratsbeschlusses 1.294 Geflüchtete aufzunehmen. Diese Zahl muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – salopp formuliert „Peanuts“ angesichts der Dimensionen der Migration in den letzten zwei Jahren. Wenig überraschend hat nun der EuGH die Nichtigkeitsklage Ungarns (und der Slowakei) gegen den EU-Umverteilungsbeschluss voll abgewiesen. Obwohl es unbestritten sein dürfte, dass im Studentenfutter Cashewnüsse das Highlight sind, reichte uns der EuGH vom Kirchberg größtenteils Haselnüsse herab und den Klägern eine Lehrstunde, wie man im Unionsrecht juristisch argumentiert.

Weiterlesen →

2. Aufl.! Kommentar zu Lissabon-Begleitgesetzen kommt

Um Art. 23 GG und das Lissabon-Urteil kreisend, konkretisieren die Akronymungeheuer IntVG, EUZBBG, EUZBLG und ESMFinG die parlamentarische Arbeit sowie die Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten. Die im Oktober erscheinende 2. Auflage des Systematischen Kommentars zu den Lissabon-Begleitgesetzen setzt sich zum Ziel, die Normen systematisch und kontextualisiert zu kommentieren. Ich habe darin meinen rechtsvergleichenden Beitrag zur Parlamentsbeteiligung in der Europäischen Union überarbeitet (ausführlich zu Frankreich, Dänemark und Ungarn). Insbesondere die Verfassungsentwicklung in Ungarn, aber auch die Euro-Rettungsmaßnahmen haben in dem wachsenden Forschungsfeld der parlamentarischen Beteiligung für Aktualisierungsbedarf gesorgt.

Hier wird das Bestellen des Kommentars auf traditionelle Weise leicht gemacht.

Wie argumentieren Verfassungsgerichte?

Wer mehr darüber erfahren möchte, sollte in den frisch bei Cambridge erschienenen Sammelband „Comparative Constitutional Reasoning“, herausgegeben von András Jakab, Arthur Dyevre und Giulio Itzcovich, schauen. Darin haben Michaela Hailbronner und ich den Länderbericht zum Bundesverfassungsgericht beigesteuert. Die Beiträge untersuchen 40 Leitunterscheidungen des jeweiligen Höchst- oder Verfassungsgerichts auf die in ihnen vorkommenden Argumentformen – das Besondere an diesem Band ist, dass die Untersuchungen nicht nur qualitativ eingeordnet, sondern durch die quantitative Aufbereitung vergleichbar werden. Gerichte aus allen Kontinenten inklusive der beiden transnationalen Verfassungsgerichte EuGH und EGMR sind abgedeckt!