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Wie argumentieren Verfassungsgerichte?

Wer mehr darüber erfahren möchte, sollte in den frisch bei Cambridge erschienenen Sammelband „Comparative Constitutional Reasoning“, herausgegeben von András Jakab, Arthur Dyevre und Giulio Itzcovich, schauen. Darin haben Michaela Hailbronner und ich den Länderbericht zum Bundesverfassungsgericht beigesteuert. Die Beiträge untersuchen 40 Leitunterscheidungen des jeweiligen Höchst- oder Verfassungsgerichts auf die in ihnen vorkommenden Argumentformen – das Besondere an diesem Band ist, dass die Untersuchungen nicht nur qualitativ eingeordnet, sondern durch die quantitative Aufbereitung vergleichbar werden. Gerichte aus allen Kontinenten inklusive der beiden transnationalen Verfassungsgerichte EuGH und EGMR sind abgedeckt!