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April, 2020

Logbuch Öffentliches Corona-Recht

Ich sammle hier juristische Dokumente und Stellungnahmen mit Corona-Bezug sowie Relevanz für das öffentliches Recht und versuche, äußerst knapp auch den jeweiligen Inhalt anzugeben. Ich habe diese Liste im Rahmen eines Examens-Intensivkurses zu aktueller Rechtsprechung an der CAU Kiel angelegt. Angesichts eingeschränkten Lehrens und Lernens derzeit mögen die hier zusammengetragenen Informationen auch über Schleswig-Holstein von Nutzen sein.

Ich bemühe mich, bis zum 20./21.4.2020 die Liste aktuell zu halten, erhebe aber keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist möglich und sogar wahrscheinlich, dass ich etwas, z.B. Richtigstellungen oder normative Änderungen übersehe. Vertrauen Sie daher für letzte Gewissheit nur sich selbst und prüfen Sie das hier in einem PDF (Stand 14.4.2020) hinterlegte Wissen nach.

Folgende Kategorien unterscheide ich derzeit:

  • Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote sowie sonstige Ge- und Verbote (nach Bundesländern geordnet, SH zuerst)
  • Versammlungsrecht
  • Grundgesetz und (Pandemie-)Notstand
  • Arbeitsfähigkeit von Parlamenten, Wahlen
  • Sonstiges öffentliches Recht und Corona
  • Datenschutzrecht
  • Grenzkontrollen/Unionsrecht
  • Rechtsvergleichung und Völkerrecht
  • Rezente Literatur zu Notstand und Ausnahmezustand
  • Ethik/Sozialphilosophie

Politische „Bewegung an der frischen Luft“ – Versammlungsermöglichung im gesperrten öffentlichen Raum (mit Micha Plöse)

Wenn die Demokratie von Kompromissen leben soll, muss zuvor um politische Alternativen gestritten werden. Da in der Krisenbewältigung vieles zur Einheit strebt, ist besonders die Zivilgesellschaft in all ihrer Vielfältigkeit gefordert, sich auch mit kritischen Positionen Gehör zu verschaffen. Die jüngsten Anti-Corona-Regelungen der Bundesländer drohen aber, ein wichtiges Ventil politischer Meinungskundgabe, die Versammlung unter freiem Himmel (Art. 8 Abs. 2 GG), zu verschließen. Sie sind mit dem Grundgesetz teilweise nicht vereinbar oder bedürfen jedenfalls in ihrer Anwendung einer verfassungskonformen Auslegung. Die Behörden sollten beim Umgang mit Versammlungen ihr Ermessen pragmatisch und versammlungsermöglichend ausüben. Demokratischer Meinungskampf muss auch weiterhin auf die Straße getragen (s. Fraport-Urteil des BVerfG) werden können.

In diesem ersten Teil widmen wir uns dem Stellenwert und den Gewährleistungsbedingungen der Versammlungsfreiheit und bewerten die versammlungsbezogenen Corona-Regelungen der Bundesländer. Der zweite Teil ist praxisorientierter und versucht aufzuzeigen, wie Versammlungen pragmatisch ermöglicht werden können.

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