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Politische „Bewegung an der frischen Luft“ – Versammlungsermöglichung im gesperrten öffentlichen Raum (mit Micha Plöse)

Wenn die Demokratie von Kompromissen leben soll, muss zuvor um politische Alternativen gestritten werden. Da in der Krisenbewältigung vieles zur Einheit strebt, ist besonders die Zivilgesellschaft in all ihrer Vielfältigkeit gefordert, sich auch mit kritischen Positionen Gehör zu verschaffen. Die jüngsten Anti-Corona-Regelungen der Bundesländer drohen aber, ein wichtiges Ventil politischer Meinungskundgabe, die Versammlung unter freiem Himmel (Art. 8 Abs. 2 GG), zu verschließen. Sie sind mit dem Grundgesetz teilweise nicht vereinbar oder bedürfen jedenfalls in ihrer Anwendung einer verfassungskonformen Auslegung. Die Behörden sollten beim Umgang mit Versammlungen ihr Ermessen pragmatisch und versammlungsermöglichend ausüben. Demokratischer Meinungskampf muss auch weiterhin auf die Straße getragen (s. Fraport-Urteil des BVerfG) werden können.

In diesem ersten Teil widmen wir uns dem Stellenwert und den Gewährleistungsbedingungen der Versammlungsfreiheit und bewerten die versammlungsbezogenen Corona-Regelungen der Bundesländer. Der zweite Teil ist praxisorientierter und versucht aufzuzeigen, wie Versammlungen pragmatisch ermöglicht werden können.

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Neu: Cambridge Handbook of New Human Rights

Frisch erschienen ist das Cambridge Handbook of New Human Rights! Damit kommt das HURMUR-Projekt zu seinem krönenden Abschluss; das Walther-Schücking-Institut (WSI) war an dem von der EU geförderten Forschungsverbund maßgeblich beteiligt – die WSI-Direktoren Andreas von Arnauld und Kerstin von der Decken zählen dementsprechend zu den Herausgebern des Sammelbandes; die am WSI Beschäftigten Nikolaus Koch und Jens Theilen haben ebenfalls mitgewirkt (darüber hinaus waren viele WSI-Angehörige an der Entstehung des Bandes beteiligt). Ich selbst habe einen Beitrag zum Recht auf Gesundheit in der Rechtsprechung des EGMR beigesteuert. Im Buch gibt es aber noch viel mehr Neues zu Neuen Menschenrechten zu entdecken!

Tagung und Call „Zehn Jahre Lissabon-Vertrag. Reflexionen zur Zukunft der europäischen Integration“

Call for Papers (bis 26.4.2019) zur Tagung am 21.6.2019 in Berlin im Europäischen Haus! Die Konferenz soll rechtspolitische Vorschläge für zentrale Politikfelder und die Verfassung der Union entwickeln und damit einen Beitrag zur „Europa-Konferenz“ (Macron) leisten. Junge Öff-Rechtler*innen bzw. Unionsrechtler*innen diskutieren kurz vor dem Zusammentritt des neuen EU-Parlaments (gern auch kontroverse) Referate mit anderen EU-Experten. Die verschriftlichten Beiträge werden nach der Tagung in einem Sonderheft der Zeitschrift „Europarecht“ veröffentlicht. Hannes Rathke und ich organisieren die Konferenz für JuWiss.

Niemand hat die Absicht die EU nicht zu verlassen

Der einseitige Rücktritt vom Brexit nach der Freigabe durch den EuGH

Der EuGH hat dem Brexit-Drama ein alternatives Ende mit glücklichem Ausgang geschrieben – Art. 50 EUV lässt es zu, die Erklärung der Austrittsabsicht einseitig zurückzunehmen –, das wohl nicht (yet, who really knows?) aufgeführt werden wird. Fantastisch, dass die klagenden schottischen Abgeordneten des UK Parliament jetzt besser über die Folgen und den Kontext ihrer – zunächst verhinderten – Abstimmung über das Austrittsabkommen Bescheid wissen! Die Entscheidung des EuGH ist für das Schicksal des Brexitverfahrens nicht zwingend relevant, indes für künftige Austrittserklärungen unionsrechtlich plausibel sowie rechtspolitisch tragfähig. Wie immer und erst recht bei knapp begründeten Entscheidungen bleiben Fragen offen, insbesondere zu den Grenzen des Revokationsrechts. Weiterlesen →

Vergleichende Verfassungsrechtsprechung

Die Dissertation ist nach langer Vorbereitungszeit endlich erschienen! Für die eilige Leserin habe ich eine Skizze der Arbeit verfasst, aber das Original für Jura-Leseratten gibt es nur hier.

5 Jahre „Blog frei!“ – Happy Birthday, JuWissBlog

Schon 5 Jahre ist es her, dass sich ein paar (Assistenten-)Tagungsorganisatoren dachten, sie könnten einen Blog gründen – den JuWissBlog. Über 500 Beiträge später kann der Blog bereits auf eine vielfältige Wirkungsgeschichte zurückblicken: Tina Winter und ich, die wir mit zu dem Gründungsteam gehörten, gratulieren im JuWissBlog und wünschen ihm für die nächsten Jahre eine kreative Zukunft mit tollen Beiträgen!

Palandt umbenennen!

Den BGB-Kommentar umzubenennen, ist höchste Zeit. Eine Online-Petition kann man hier unterschreiben. Warum, ist eigentlich ganz einfach: Otto Palandt war Nationalsozialist und Präsident des Reichsprüfungsamtes. Warum sollten Tausende von Rechtsferendaren immer noch einen Kommentar verwenden (müssen), auf dessen Einband ein Name prangt, der für die Gleichschaltung der Justiz steht und für die Durchsetzung der NS-Ideologie in der damaligen Juristenausbildung? Ausführlicheres in einem Beitrag von Kilian Wegner und mir in der LTO. Mehr zu Otto Palandt hier,  hier und hier.

Studentenfutter. Nicht leicht Verdauliches von EuGH und Ungarn zur Mini-Umsiedlung von Geflüchteten

Die ungarische Regierung pickt sich gern die Rosinen heraus. Mit dieser Begründung blockte Kommissionspräsident Juncker in der letzten Woche den Versuch des ungarischen Premiers Viktor Orbáns ab, der EU 440 Millionen Euro für die Grenzsicherung zu entlocken. Daneben weigert sich Orbán beharrlich, aufgrund eines Ratsbeschlusses 1.294 Geflüchtete aufzunehmen. Diese Zahl muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – salopp formuliert „Peanuts“ angesichts der Dimensionen der Migration in den letzten zwei Jahren. Wenig überraschend hat nun der EuGH die Nichtigkeitsklage Ungarns (und der Slowakei) gegen den EU-Umverteilungsbeschluss voll abgewiesen. Obwohl es unbestritten sein dürfte, dass im Studentenfutter Cashewnüsse das Highlight sind, reichte uns der EuGH vom Kirchberg größtenteils Haselnüsse herab und den Klägern eine Lehrstunde, wie man im Unionsrecht juristisch argumentiert.

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2. Aufl.! Kommentar zu Lissabon-Begleitgesetzen kommt

Um Art. 23 GG und das Lissabon-Urteil kreisend, konkretisieren die Akronymungeheuer IntVG, EUZBBG, EUZBLG und ESMFinG die parlamentarische Arbeit sowie die Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten. Die im Oktober erscheinende 2. Auflage des Systematischen Kommentars zu den Lissabon-Begleitgesetzen setzt sich zum Ziel, die Normen systematisch und kontextualisiert zu kommentieren. Ich habe darin meinen rechtsvergleichenden Beitrag zur Parlamentsbeteiligung in der Europäischen Union überarbeitet (ausführlich zu Frankreich, Dänemark und Ungarn). Insbesondere die Verfassungsentwicklung in Ungarn, aber auch die Euro-Rettungsmaßnahmen haben in dem wachsenden Forschungsfeld der parlamentarischen Beteiligung für Aktualisierungsbedarf gesorgt.

Hier wird das Bestellen des Kommentars auf traditionelle Weise leicht gemacht.

Wie argumentieren Verfassungsgerichte?

Wer mehr darüber erfahren möchte, sollte in den frisch bei Cambridge erschienenen Sammelband „Comparative Constitutional Reasoning“, herausgegeben von András Jakab, Arthur Dyevre und Giulio Itzcovich, schauen. Darin haben Michaela Hailbronner und ich den Länderbericht zum Bundesverfassungsgericht beigesteuert. Die Beiträge untersuchen 40 Leitunterscheidungen des jeweiligen Höchst- oder Verfassungsgerichts auf die in ihnen vorkommenden Argumentformen – das Besondere an diesem Band ist, dass die Untersuchungen nicht nur qualitativ eingeordnet, sondern durch die quantitative Aufbereitung vergleichbar werden. Gerichte aus allen Kontinenten inklusive der beiden transnationalen Verfassungsgerichte EuGH und EGMR sind abgedeckt!